Mitgliedschaft

Was bedeutet es eigentlich, Mitglied im DVBJ zu sein?

Als DVBJ-Mitglied kannst du dich jederzeit in unseren Arbeitsgruppen, Projekten und Strukturen betätigen und sie mit deiner Zeit, deinen Ideen und deinen Erfahrungen unterstützen. Natürlich kannst du deine Ansichten auch sehr gerne in unserer regelmäßigen Mitgliederversammlung repräsentieren. Unsere Arbeit basiert im Wesentlichen auf Freiwilligkeit und innerer Motivation und Überzeugung heraus. Wir freuen uns, vielleicht bald mit dir zusammen Bayern jünger zu denken.

Entscheidungen von heute haben betreffen die Zukunft von uns Jugendlichen – Lass uns gemeinsam für eine bessere Zukunft aktiv werden!
Aron Gabriel (zugeschrieben)

Mitgliederversammlung

Das höchste beschlussfasende Organ im DVBJ ist die Mitgliederversammlung. Sie tagt mindestens zweimal jährlich in Präsenz, wobei bei wichtigen Belangen weitere Sitzungen im Onlineformat einberufen werden können. Aus der Vollversammlung heraus wird ein ehrenamtlicher Vorstand gewählt, der aus bis zu sechs Mitgliedern bestehen kann. Weitere Wahlen finden ebenso in diesem Rahmen statt. Für die Plenumssitzungen darf jede zugehörige Jugendvertretung zwei gewählte Personen entsenden. Diese sogenannten delegierten Mitglieder besitzen als offiziellen Vertreter*innen ihres Gremiums jeweils ein Stimmrecht, um die Interessen ihrer kommunalen Beteiligungsform einzubringen. Dahingegen sind sonstige Mitglieder nicht stimmberechtigt. Obwohl sie kein Mandat für die Vollversammlung besitzen, dürfen sie dennoch im Plenum beratend partizipieren. 

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